Titelschutz
Für ein nicht veröffentlichtes Manuskript kann der Titel durch eine
sogenannte Titelschutz-Anzeige im Börsenblatt des Deutschen Buchhandels
geschützt werden.
Nach der Veröffentlichung ist der Titel durch den Akt der Publikation
dem Werk zuzuordnen und so dauerhaft geschützt. Auskünfte zum Titelschutz
können Rechtsanwälte
und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels erteilen.
Zum Titelschutz gehört die Frage der Titelrecherche, denn es kann vorkommen,
daß ein zu schützender Titel schon einmal in einem anderen Verlag veröffentlicht
wurde und so bereits urheberrechtlich geschützt ist. Es gilt also, vor einem
Titelschutz nach dem früheren Vorkommen des Titels zu recherchieren. Weiterführende
Hilfe große wissenschaftliche Bibliotheken an Hochschulen und insbesondere Die
Deutsche Bibliothek.
